Der „Terrorismusvorbehalt“ im Asylrecht
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz), das bereits am 01. Januar 2002 in Kraft trat, stehen auch im Ausländer- und Asylrecht weitreichende Konsequenzen ins Haus. Während ein bestimmter Terrorismusbegriff zwar vorausgesetzt, aber nirgendwo näher konkretisiert wird, schränkt das Terrorismusbekämpfungsgesetz vor allem den Abschiebungsschutz politisch Verfolgter nach § 51 AuslG ein.

Click to download attachment TEVorbehalt1Dez02.pdf 106KB (109241 bytes)