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Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde nicht das letzte Wort zur Entlassung des Rektors der Humboldt Universität (Berlin) Prof. Dr. Fink
Die nach vier Jahren Dauer mit großer Spannung erwartete Verkündung hat die Hoffnungen vieler, vor allem Ostdeutscher, nicht erfüllt. Das höchste Gericht hat die Chance versäumt, Auswüchse einer Justiz der Fachgerichte zu korrigieren, die von den Betroffenen zu Recht als „Siegerjustiz“ empfunden wird. Die längst überfällige Korrektur wird also der europäischen Kommission bzw. dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorbehalten bleiben. Auch die anderen positiven Entscheidungen für die Beschwerdeführer dürfen - so begrüßenswert sie sind - ebensowenig als substantieller „Beitrag zur inneren Einheit“ betrachtet werden, ebensowenig wie die mündliche Verhandlung in Leipzig von manchen vorschnell als symbolische Geste bejubelt wurde, war doch der ursprüngliche Plan, ausgerechnet im Gebäude des Reichsgerichts zu verhandeln, nur aus technischen Gründen gescheitert.
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